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BGH, 18.10.1978 - IV ZR 143/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen an das Vorliegen eines Maklervertrages - Anforderungen an eine vergütungswürdige Maklerleistung - Abschluss eines die Provisionspflicht auslösenden Vertrages mit einem von dem Makler verschiedenen Dritten
Papierfundstellen
- WM 1979, 58
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73
Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung
Auszug aus BGH, 18.10.1978 - IV ZR 143/77
Die Frage, ob der Vertragspartner des Auftraggebers des Maklers "Dritter" war, ist für den Vermittlungsvertrag und für den Nachweisvertrag gleichermaßen bedeutsam, wie sich aus § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB unmittelbar ergibt (BGH LM BGB § 652 Nr. 48 = NJW 1974, 137).
- BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97
Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …
Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den gesetzlichen Vertreter (etwa den Geschäftsführer einer GmbH), sondern auch für den Bevollmächtigten (…BGH, Urteile vom 24. April 1985 aaO und vom 18. Oktober 1978 - IV ZR 143/77 - WM 1979, 58); im letzteren Falle allerdings - wenn nicht eine sonstige Verflechtung mit dem Vollmachtgeber vorliegt, wie etwa beim abschlußberechtigten Handelsvertreter - grundsätzlich nur dann, wenn der betreffende rechtsgeschäftliche Vertreter selbständig darüber zu entscheiden hat, ob der in Rede stehende Hauptvertrag abgeschlossen werden soll (vgl. Dehner NJW 1993, 2225).