Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1978 - IV ZR 143/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4886
BGH, 18.10.1978 - IV ZR 143/77 (https://dejure.org/1978,4886)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1978 - IV ZR 143/77 (https://dejure.org/1978,4886)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1978 - IV ZR 143/77 (https://dejure.org/1978,4886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,4886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Maklervertrages - Anforderungen an eine vergütungswürdige Maklerleistung - Abschluss eines die Provisionspflicht auslösenden Vertrages mit einem von dem Makler verschiedenen Dritten

Papierfundstellen

  • WM 1979, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73

    Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - IV ZR 143/77
    Die Frage, ob der Vertragspartner des Auftraggebers des Maklers "Dritter" war, ist für den Vermittlungsvertrag und für den Nachweisvertrag gleichermaßen bedeutsam, wie sich aus § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB unmittelbar ergibt (BGH LM BGB § 652 Nr. 48 = NJW 1974, 137).
  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den gesetzlichen Vertreter (etwa den Geschäftsführer einer GmbH), sondern auch für den Bevollmächtigten (BGH, Urteile vom 24. April 1985 aaO und vom 18. Oktober 1978 - IV ZR 143/77 - WM 1979, 58); im letzteren Falle allerdings - wenn nicht eine sonstige Verflechtung mit dem Vollmachtgeber vorliegt, wie etwa beim abschlußberechtigten Handelsvertreter - grundsätzlich nur dann, wenn der betreffende rechtsgeschäftliche Vertreter selbständig darüber zu entscheiden hat, ob der in Rede stehende Hauptvertrag abgeschlossen werden soll (vgl. Dehner NJW 1993, 2225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht